Rechtsprechung
BFH, 23.11.2000 - IV R 83/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheides - Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Gewerbeertrag - Gewinn aus Gewerbebetrieb - Ermitlung des Einkommens - Ansetzung des Entnahmegewinns - Gewinnermittlung
- Judicialis
GewStG § 8; ; GewStG § 9; ; EStG 1987 § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 11 K 148/91
- BFH, 23.11.2000 - IV R 83/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.11.2000 - IV R 82/99
Steuerfreie Wohnungsentnahme aus Gesamthandsvermögen
Auszug aus BFH, 23.11.2000 - IV R 83/99
Es wird zunächst auf das Urteil gleichen Rubrums IV R 82/99 vom heutigen Tag verwiesen.Zur Begründung dafür, dass kein Entnahmegewinn anzusetzen ist, verweist der Senat (wieder) auf sein Urteil in Sachen Gewinnermittlung 1987 --Az. IV R 82/99-- vom heutigen Tage.
- FG Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 11 K 148/91
Steuerfreiheit der Entnahme einer Wohnung aus dem Betriebsvermögen der …
Auszug aus BFH, 23.11.2000 - IV R 83/99
das angefochtene Urteil mit dem Az. 11 K 148/91, den geänderten Gewerbesteuermessbescheid für 1987 vom 22. Dezember 1989 und die diesen bestätigende Einspruchsentscheidung vom 21. August 1991 aufzuheben.